finanzpolitische Distributionsfunktion
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1. Begriff: Beschreibung der Eingriffe des Staatssektors in den Wirtschaftsprozess, die sich auf die Veränderung der Einkommenserzielungsmöglichkeiten oder die direkte Einkommensumverteilung durch Steuern oder Transfers richten (Redistribution). Neben der finanzpolitischen Allokationsfunktion und der finanzpolitischen Stabilisierungsfunktion eine der Grundfunktionen der Staatstätigkeit (nach Musgrave).
2. Begründung: Die sich aus dem Marktprozess ergebende primäre Einkommensverteilung wird seitens der Gesellschaft und/oder des Staates als nicht gerecht angesehen, wobei a priori kein Maßstab gewonnen werden kann. Dieser Aspekt hängt oft eng mit dem Meritorisierungsargument der finanzpolitischen Allokationsfunktion zusammen, sodass Allokations- und Distributionsaufgabe, die sich auch in ihren Wirkungen nur schwer isolieren lassen, häufig gemeinsam als Versorgungspolitik behandelt werden. Der Staat greift durch die Redistributionspolitik (v.a. das progressive Einkommenssteuersystem sowie die staatlichen Transfers) ein und transformiert die Primärverteilung in eine Sekundärverteilung von Einkommen und Vermögen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip wird als Verteilungsnorm dann ergänzt um das Bedarfsprinzip mit seiner Extremform der Gleichverteilung. In der Folge kann ein Trade-off zwischen
Allokationsfunktion und Distributionsfunktion entstehen. Mehr soziale Gerechtigkeit kann zu
einer Allokation führen, die nicht mehr dem Kriterium der Effizienz Rechnung trägt und
somit den Wohlstand der Gesellschaft im Aggregat schmälert. Dabei unterscheidet man die Auswirkungen der staatlichen Distributionspolitik auf die personelle und auf die funktionelle Verteilung.