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Gleichheitsprinzip

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Liberale Gleichheitsauffassung: a) Allgemein: Dem Liberalismus liegt eine ausgeprägt leistungsorientierte Gleichheitsauffassung zugrunde. Alle Wirtschaftssubjekte sollen freien Zugang zu allen Chancen haben, die sie nach eigenem Ermessen wahrnehmen können. Freiheit des Individuums bzw. der Familie ist das höchste Ziel aller sozialen Einrichtungen. Ausdruck dieser Freiheit ist die uneingeschränkte Konsumentensouveränität, denn es ist eines der Hauptziele des Liberalismus, die ethischen Probleme dem Individuum zu überlassen, damit es mit diesen Problemen allein fertig werden kann. Hinzu kommt eine freiwillige Koordinierung der individuellen Wirtschaftspläne über den anonymen Markt(-mechanismus), die aufgrund der Unpersönlichkeit der sicherste Garant zur Vermeidung von Diskriminierung ist. Für die Verteilungspolitik bleibt systemimmanent lediglich der Bereich des Ausgleichs unterschiedlicher Startchancen, wie z.B. gleiche Elementarschulbildung für alle.

    b) Humanitäre Modifikationen des Liberalismus besagen, dass Umverteilung über Sicherung der Chancengleichheit hinaus auch in dem Ausmaß betrieben werden soll, dass diejenigen Wirtschaftssubjekte, welche bei bester Nutzung ihrer Chancen nicht das Existenzminimum erwirtschaften können, Sozialtransfers erhalten, sodass ihre Existenz gewährleistet ist. Regelmäßig wird die Leistung von Sozialtransfers (z.B. Arbeitslosenhilfe, Hartz IV) an strenge Kontrollen gebunden. Danach ist die Verwendung freigestellt.

    c) Soziale Sicherheit im Sinn von Streben nach Stabilisierung eines einmal erreichten Realeinkommensniveaus wird abgelehnt. Sie beschränkt sich auf die staatliche Garantie eines Existenzminimums, dessen Höhe durch die Steuerlast, die die große Mehrheit zu tragen bereit ist, bestimmt wird.

    2. Bedarfsorientierte Gleichheitsauffassung (Egalitarismus): Einkommensunterschiede werden nicht als primär leistungsbedingt angesehen, sondern durch unterschiedliche Erbanlagen, Erziehung, ererbtes Vermögen (ungleiche Startchancen) und unfaire Spielregeln (z.B. unvollständiger Wettbewerb) erklärt, und sind entsprechend dem Bedarfsprinzip zu korrigieren. Im Extrem führt diese Argumentation zur Forderung nach sekundärer Gleichverteilung. Leistungsfeindlichkeit und übertriebene Versorgungsansprüche führen zum Zusammenbruch dieser extremen Umverteilungsökonomie, die in der Praxis kaum vertreten wird.

    3. Praktische Kompromisse: Die in demokratischen Systemen vorherrschende Gleichheitsauffassung basiert seit der Aufklärung auf der Vertragstheorie (Verteilungspolitik) und lässt sich durch die Forderung nach Gerechtigkeit und/oder Fairness kennzeichnen. Solange Chancengleichheit (gleiche Startpunkte für alle) nicht erreicht ist und ungerechtfertigte Einkommensvorteile durch unfaire Spielregeln bestehen, ist Umverteilung angezeigt. Eine so motivierte Einkommensumverteilung findet ihre Grenzen dort, wo sie die wirtschaftliche Dynamik und die Leistungsfähigkeit des wirtschaftlichen Systems zu beeinträchtigen droht.

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