Landwirtschaftliche Unfallversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zweig der gesetzlichen Unfallversicherung für Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau u.Ä. Die Beiträge werden nach dem Arbeitslohn, dem Einheitswert oder ähnlichen Maßstäben berechnet. Ihr Träger ist ab 1.1.2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die im Zweig der Unfallversicherung unter dem Namen Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auftritt.
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