Staatsbankrott
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1. Begriff: Zahlungsunfähigkeit des Staates, d.h. teilweise oder völlige Nichterfüllung der von einer öffentlichen Körperschaft eingegangenen Verpflichtung zur Zins- und/oder Kapitalzahlung.
2. Formen:
(1) Repudiation (Verweigerung jeder Zins- und Tilgungszahlung);
(2) vorläufige Einstellung von Zins- und/oder Tilgungszahlungen;
(3) einseitige Herabsetzung der Zinsen und/oder Verschiebung von Tilgungszahlungen;
(4) einseitige Umwandlung einer Edelmetallschuld in eine Papierschuld.
3. Ursache: Der Staat hat bei freier Währung die Möglichkeit, seine Zahlungsfähigkeit mittels Geldschöpfung, d.h. Verschuldung bei der Notenbank, wieder herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten. Durch den inflatorischen Prozess wird zugleich die Staatsschuld entwertet, ihre relative Last reduziert. Diese Möglichkeit wird durch den Verfall des Außenwerts der Währung begrenzt, und es besteht die Gefahr, dass die inländischen Wirtschaftssubjekte die eigene Währung zurückweisen, da deren Zahlungsmittelfunktion durch die Entwertung gestört ist. Ein derartiger Zusammenbruch einer Währung erzwingt eine Währungsreform.
4. Bedeutung: V.a. bei den hochverschuldeten Entwicklungsländern de facto Staatsbankrott, die bisher (zumeist über Umschuldungsabkommen) aufgefangen werden konnten (Auslandsverschuldung der Entwicklungsländer). Durch den Vertrauensverlust internationaler Investoren wird dem jeweiligen Land eine längere Zeit der Zugang zum internationalen Finanzmarkt erschwert bzw. verwehrt (z.B. Argentienkrise)