Substanzsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
In Abgrenzung zu den Ertragsteuern knüpfen die Substanzsteuern an Roh- oder Reinvermögensgrößen, d.h. an Bestandsgrößen an. Zu den Substanzsteuern zählen die frühere Vermögensteuer (seit Ende 1996 nicht mehr erhoben), und Gewerbekapitalsteuer (Gewerbesteuer), die Grundsteuer, und die Erbschaftsteuer (bzw. Schenkungsteuer).
Finanzwissenschaft
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