Preisüberwachung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form staatlicher Preispolitik in Gestalt einer ständigen Preiskontrolle, angewandt bei nicht zu umgehenden Monopolformen oder sonstigen nicht im vollen Wettbewerb stehenden Formen des Marktes (Kriegswirtschaft und sonstige Mangelwirtschaft).
Beispiel: Regulierungsbehörden bei Netzwerkmonopolen.
Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen ist eine Kontrolle u.a. von sehr stark überhöhten Preisen vorgesehen.
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