Staatshaftung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die unmittelbare Haftung des Staates für rechtswidriges Handeln seiner Amtswalter in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Seit der Föderalismusreform I gehört die Staatshaftung zur konkurrierenden Gesetzgebung (Art.74 I Nr. 25 GG).
Vgl. auch Amtshaftung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.