sekundäre Kostenarten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
abgeleitete Kostenarten, gemischte Kostenarten, zusammengesetzte Kostenarten; Kosten innerbetrieblicher Leistungen (z.B. einer Instandhaltungsleistung), die sich aus primären Kosten der die Leistungen erbringenden Kostenstelle (z.B. Personalkosten des Werkstattleiters) und den dieser zugerechneten sekundären Kostenarten (z.B. Kosten des vom unternehmenseigenen Kraftwerk bezogenen Stroms) zusammensetzen und im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zwischen Kostenstellen verrechnet werden (z.B. Belastung einer Fertigungskostenstelle mit Instandhaltungskosten). Sekundäre Kostenarten werden in der Kostenstellenrechnung erfasst.
Gegensatz: primäre Kostenarten.
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