Versteigerungstermin
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Zwangsversteigerungsverfahren öffentliche Verhandlung des Vollstreckungsgerichts, in der Grundstück oder Schiff zur Versteigerung gelangt.
1. Bestimmung des Versteigerungstermins durch das Gericht, wobei der Inhalt der Terminbestimmung z.T. zwingend vorgeschrieben ist (§ 37 ZVG).
2. Ablauf: a) Vorverhandlung: Aufruf der Sache, Bekanntmachung von Grundstück, Gläubigern, Ansprüchen etc., Feststellung des geringsten Gebots und der Versteigerungsbedingungen.
b) Versteigerungsgeschäft: Bestehend aus dem Ausbieten der zur Versteigerung gelangenden Objekte und der Abgabe von Geboten; Mindestdauer: eine halbe Stunde (§ 73 ZVG).
c) Verhandlung über den Zuschlag an den Meistbietenden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Versteigerungstermin
ausgehend
eingehend
Versteigerungstermin
ausgehend