Warenzeichengesetz
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
regelte bis zu seiner Aufhebung die Rechte an Warenzeichen und Dienstleistungsmarken sowie Ausstattungen. An seine Stelle ist das Markengesetz getreten, das neben den Rechten an Marken und geschäftlichen Bezeichnungen Vorschriften über international registrierte Marken (IR-Marke) sowie geografische Herkunftsangaben und Ursprungszeugnisse enthält .
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.