Bundesnetzagentur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit Sitz in Bonn. Vollständige Behördenbezeichnung „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“.
Aufgabe: durch Liberalisierung und Deregulierung für einen diskriminierungsfreien Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte in den genannten Bereichen zu sorgen. Die Regulierungsentscheidungen der Bundesnetzagentur werden in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post durch Beschlusskammern gefasst. Rechtsgrundlagen sind das Telekommunikationsgesetz, das Postgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz sowie das Allgemeine Eisenbahngesetz.
Weblinks
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Interne Verweise
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Bundesnetzagentur
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eingehend
- Amateurfunk
- Deutsche Telekom AG
- Dialer
- Eisenbahninfrastruktur
- Elektrosmogverordnung
- Energieaufsicht
- Markttransparenzstelle
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
- Netzneutralität
- Photovoltaikanlage
- Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
- Smart Market
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
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