Direkt zum Inhalt

Anlage AV

Definition: Was ist "Anlage AV"?

Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersversorgung wird durch steuerliche Maßnahmen und Zulagen gefördert (sog. Riester-Rente). Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn im Laufe des entsprechenden Veranlagungszeitraums begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Aufbau einer freiwilligen privaten Altersversorgung wird durch steuerliche Maßnahmen und Zulagen gefördert (sog. Riester-Rente). Für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist es ausreichend, wenn im Laufe des entsprechenden Veranlagungszeitraums begünstigte Altersvorsorgebeiträge gezahlt wurden. Diese Beiträge zu einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag können wie folgt steuerlich berücksichtigt werden: (1) Beantragung der Altersvorsorgezulage beim direkten Vertragspartner, (2) darüber hinaus können mit der Anlage AV zusätzliche Sonderausgaben in Betracht kommen.

    Bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt dann, welche Förderung günstiger für den Berechtigten ist und wird dies ggf. im Steuerbescheid ausgleichen. Bei Zusammenveranlagung haben beide Ehepartner einen gesonderten Anspruch auf diesen Sonderausgabenabzug, falls sie zum begünstigten Personenkreis gehören. Es ist allerdings nicht möglich, den von einem Ehegatten nicht ausgeschöpften Sonderausgaben-Höchstbetrag auf den anderen Ehegatten zu übertragen. Die späteren Leistungen aus der steuerlich geförderten Altersvorsorge unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung, soweit sie auf staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen beruhen. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Altersvorsorgebeiträge im Rahmen des zusätzlichen Sonderausgabenabzugs ist, dass dem Anbieter des Altersvorsorgevertrages eine Einwilligung vorliegt, dass dieser die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der steuerlichen Identifikationsnummer und der Zulage- und Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung übermittelt.

    Vgl. auch Altersvorsorgebeiträge als zusätzliche Sonderausgaben.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Anlage AV"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Anlage AV Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlage-av-52183 node52183 Anlage AV node52184 Altersvorsorgebeiträge als zusatzliche ... node52183->node52184 node44624 Sonderausgaben node52184->node44624 node44651 Riester-Rente node52184->node44651 node45288 Steuerpflichtiger node52184->node45288 node29149 Altersvorsorgevertrag node52184->node29149 node30190 Altersvorsorgezulage node30190->node29149 node40608 nachgelagerte Besteuerung node40608->node29149 node33833 Einkünfte node33833->node44651 node52134 Drei-Schichten-Modell node52134->node44651 node49612 Versicherungspflicht node28838 Beamter node44651->node52183 node44651->node49612 node44651->node28838 node29149->node52183 node29149->node44651
    Mindmap Anlage AV Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anlage-av-52183 node52183 Anlage AV node52184 Altersvorsorgebeiträge als zusatzliche ... node52183->node52184 node44651 Riester-Rente node52183->node44651 node29149 Altersvorsorgevertrag node52183->node29149

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete