Umweltgesetzgebung
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Die Entwicklung der Umweltgesetzgebung kann in vier Phasen unterteilt werden:
1970-1980: erste legislative Phase, z.B. Benzinbleigesetz (1971), Abfallgesetz (1972), Gründung des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (1972), Bundesimmissionsschutzgesetz (1974), Einrichtung des Umweltbundesamtes (1974), Wasserhaushaltsgesetz (1976), Bundesnaturschutzgesetz (1976), Energieeinspargesetz (1976) und Düngemittelgesetz (1977).
1980-1990: In den Jahren 1980 bis 1990 wurden hauptsächlich bestehende Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Zu den wenigen neuen Gesetzten zählte z.B. das Strahlenschutzvorsorgegesetz (1986).
1990-heute: Die zweite legislative Phase ist durch drei verschiedene Ansätze geprägt: managementorientierte Ansätze, fiskalische Ansätze und informationspolitische Ansätze. Zu den managementorientierten Ansätze zählen u.a. das Umweltrahmengesetz (1990), das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (1990), die Verpackungsordnung (1992), das Umweltauditgesetz (1994) zur Umsetzung der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) (EMAS-VO), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw/AbfG) (1996), die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000), das Altfahrzeuggesetz (2002), das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (2005) und das Umweltschadensgesetz (2007). Fiskalische Ansätze erbrachten u.a. die Ökologische Steuerreform (1999), das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) (2000) und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) (2004).
Mit Beginn der Entwicklung eines einheitlichen Umweltgesetzbuchs (UGB) im Jahre 1992 startete ebenfalls parallel eine sog. konsolidierende Phase. Diese konnte bisher nicht abgeschlossen werden.