ökonomisch-ökologischer Nettoeffekt
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1. Begriff: Der ökonomisch-ökologische Nettoeffekt stellt Aktionskosten (nach Abzug der überwälzbaren Kosten) den erwarteten Sanktionskosten gegenüber.
2. Aktionskosten: Zu den Aktionskosten gehören Vermeidungskosten, Verminderungskosten, Substitutionskosten, Verwertungskosten, Beseitigungskosten und Transaktionskosten. Von ihnen sind die überwälzbaren Kosten zu subtrahieren.
3. Überwälzbare Kosten: Zu den Ausprägungen von überwälzbaren Kosten gehören: a) prospektiv überwälzbare Kosten (auf Kunden)
b) retrospektiv überwälzbare Kosten (auf Lieferanten),
c) Subventionen, Finanzierungshilfen.
4. Sanktionskosten: Dem gegenübergestellt werden die erwarteten Sanktionskosten: Verschmutzungsrechte, Versicherungsbeiträge, gesetzlich bedingte Sanktionen, Opportunitätskosten und Verhandlungslösungen.