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Finanzsoziologie

Definition: Was ist "Finanzsoziologie"?

Bereits Montesquieu erkannte im „Esprit des lois“ den Zusammenhang zwischen Finanzwissenschaft (FW) und Gesellschaft indem er meinte, dass jeder Verfassungsform „von Natur aus“ eine bestimmte Steuerart zugehöre. Rudolf Goldscheid, der Urheber des Begriffs Finanzsoziologie (FS), definierte sie um 1917 als „die Lehre von der gesellschaftlichen Bedingtheit des öffentlichen Haushalts und seiner die Gesellschaftsentwicklung bedingende Funktion“. Die durch die FS angestrebte gegenseitige Bereicherung von FW und Soziologie könne bisher unbekannte Einsichten erlauben, ohne dass diese Anregung bis heute in beiden Disziplinen größeren Widerhall fand.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Einleitung
    2. Begriff
    3. Vorläufer und Wegbereiter
    4. Klassische Diskussion
    5. Weiterführung
    6. Aktuelle Entwicklung in Deutschland

    Einleitung

    Bereits Montesquieu erkannte im „Esprit des lois“ den Zusammenhang zwischen Finanzwissenschaft (FW) und Gesellschaft indem er meinte, dass jeder Verfassungsform „von Natur aus“ eine bestimmte Steuerart zugehöre. Rudolf Goldscheid, der Urheber des Begriffs Finanzsoziologie (FS), definierte sie um 1917 als „die Lehre von der gesellschaftlichen Bedingtheit des öffentlichen Haushalts und seiner die Gesellschaftsentwicklung bedingende Funktion“. Die durch die FS angestrebte gegenseitige Bereicherung von FW und Soziologie könne bisher unbekannte Einsichten erlauben, ohne dass diese Anregung bis heute in beiden Disziplinen größeren Widerhall fand.

     

    Begriff

    Die FS hat eine doppelte Blickrichtung: Zum einen beschäftigt sie sich mit der Abhängigkeit der Fiskal- und Steuersysteme von den gesellschaftlichen Bedingungen, zum anderen mit den Auswirkungen des Finanzsystems auf das gesellschaftliche Leben. Die erstgenannte Perspektive beschreibt z.B., wie Steuersysteme und Finanzverfassungen von kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Charakteristiken einer Gesellschaft beeinflusst werden. So kam es im Zuge entscheidender Wahlreformen des 19. und 20. Jh. in Deutschland und England auch zu wichtigen Veränderungen der jeweiligen Steuersysteme. Die Rückwirkung der Finanzwirtschaft auf gesellschaftliche Charakteristika spiegelt sich z.B. neben den Verteilungswirkungen von Steuersystemen in den steuernden Auswirkungen nichtfiskalischer Zwecke wie der Ökosteuer. Die FS ist somit stark interdisziplinär, Wirtschaft und Gesellschaft umfassend, historisch-vergleichend und institutionalistisch ausgerichtet. Wenngleich sie wirtschaftspolitisch nicht grundsätzlich festgelegt ist, so liegt ihr doch die Annahme eines optimalen, von Interessen, weltanschaulichen Aspekten und raum-zeitlich spezifischen Institutionen abhängigen Steuersystems (gem. der optimalen Besteuerungstheorie) fern. Im Unterschied zur heutigen orthodox-formalen FW, bei der erst die vorher selbstverständliche Verbindung von FW und FS, auch wenn frühere Beiträge nicht als solche bezeichnet wurden, verloren ging, ist sie weder verengt auf eine neoliberale oder Public Choice-Sicht von Staat und Gesellschaft, noch erachtet sie die neoklassische Formalökonomie als primär angemessenen Ansatz. Stattdessen lenkt sie den durch die Volkswirtschaftslehre, Soziologie, Jurisprudenz, Politologie, Psychologie bis hin zur Anthropologie angeregten Blick auf Interessen, Ideologien und nicht-rationale menschliche Handlungsmotive wie Gefühle, aber auch die selbständige Willensbildung der Entscheidungsträger.

     

    Vorläufer und Wegbereiter

    Die FS etablierte sich als eigenständiger Wissenschaftsbereich nach dem ersten Weltkrieg zeitgleich in Deutschland, Österreich und Italien. Als Vorläufer sind Karl Rodbertus mit seiner Steuergeschichte Roms und der Einsicht, „dass sich in jedem Steuersystem die wirtschaftlichen und rechtlichen Prinzipien des Zeitalters widerspiegeln“ zu nennen, mehr noch Albert Schäffle, der annahm, dass „die Gestaltung der Finanz von der historischen Grundform der volkswirtschaftlichen Organisation abhängig“ ist. Unverkennbar ist neben dem Finanzwissenschaftler Adolf Wagner (und seinem „Gesetz“ der zunehmenden Staatstätigkeit dank zunehmender Kultur- und Wohlfahrtszwecke) der Einfluss des Begründers der jüngeren historischen Schule, Gustav Schmoller, dessen sozialwissenschaftlich-empirisch-historische Beiträge z.B. zur positiven und normativen Theorie der Einkommensteuer noch heute lesenswert sind. Diese berücksichtigten soziologische Aspekte auf eine organische Art und Weise. Der italienische Strang der FS geht auf den soziologischen Pareto zurück, der menschliches Verhalten stark affektiv-habituell motiviert sah (Residuen), womit sich die Finanzpolitik nach Puvianis „Theorie der finanziellen Illusionen“ schlau als Werkzeug der Regierungsinteressen zur Minimierung des Steuerwiderstandes einsetzen lasse. Dieser Schwerpunkt ist auch in den späteren Arbeiten von Conigliani, Borgatta, Sensini und Papi zu erkennen. Die doktrinäre Offenheit der FS belegt auch ihr früher nordischer Ableger, vertreten durch die Äquivalenztheoretiker Knut Wicksell und Erik Lindahl.

     

    Klassische Diskussion

    Der eigentliche Begründer der FS ist Rudolf Goldscheid. Der österreichische unorthodoxe Privatgelehrte sah in gewisser Übertreibung die Faktoren der FW als die wichtigsten Triebkräfte von Kultur und Gesellschaft an, alle großen politischen und sozialen Veränderungen seien auf finanzpolitische Maßnahmen zurückzuführen, oft in Reaktion auf bevorstehende oder zurückliegende Kriege. Bei Goldscheid sind zwei Ebenen zu unterscheiden. Zum einen die Ebene der zeitbedingten Thesen eines unorthodoxen Marxisten: der Staat hängt am Tropf der Besteuerung, mangels eigenständiger Einkommensquellen besteuert er zur Erfüllung seiner Aufgaben (Infrastruktur, Bildung usw.) entweder angemessen, ruft aber Vermeidungs- und Verweigerungshaltungen der Besteuerten hervor, oder aber er besteuert moderat und hat dann ein Finanzierungsproblem, das sich nur durch eine teilweise Inbesitznahme der Produktionsmittel überwinden lasse.

    In der Goldscheid-Schumpeter-Debatte bestreitet letzterer eine grundsätzliche „Krise des Steuerstaates“, da dem modernen Staat aus guten Gründen Grenzen gesetzt seien und sich die Situation nach dem ersten Weltkrieg nicht verallgemeinern und durch eine einmalige Vermögensabgabe lösen lasse. Zum anderen wirkte die Debatte auf einer allgemeineren Ebene vorbildlich und stilbildend dank origineller Interpretationen der Steuergeschichte und der Einbettung fiskalischer und steuerlicher Aspekte in den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang.

     

    Weiterführung

    Gerhard Colm, Wilhelm Gerloff, Herbert Sultan, Horst Jecht, Erwin von Beckerath und insbesondere Fritz K. Mann verstanden ihre Beiträge als finanzsoziologische mit Bedacht auf die Balance zwischen soziologischen, historischen und analytischen Aspekten unter Einschluss der Motive und Interessen der Akteure und der selbständigen Willensbildung der Entscheidungsträger. Hierbei betonten diese besonders die politisch-soziologische im Unterschied zur rein technisch-ökonomischen Natur fiskalischer und steuerlicher Phänomene. Günther Schmölders und sein verstehend-psychologischer Ansatz zur Steuermentalität und zu Steuerwiderständen lassen ihn der kleinen Schar von Finanzsoziologen zurechnen. Im angelsächsischen Raum gab es eine finanzsoziologische Fortführung durch die Emigranten R.A. Musgrave und F.K. Mann. Mann untersuchte z.B. die Bedeutung der Steuerstreitigkeiten für die amerikanischen Unabhängigkeitsbestrebungen im 18. Jhdt. gegenüber England. Sein Buch über steuerpolitische Ideale behandelt die sich säkular wandelnden, stark vom politischen System abhängigen (Antike, Feudalismus, Demokratie usw.) Auffassungen zum erstbesten Steuersystem: Einkommens- versus Verbrauchssteuern, eine zentrale Steuer oder ein breiter Fächer von Steuern usw., was auch von volkswirtschaftlichen (Wert)Theorien abhing (Physiokraten: Agrar- Einheitssteuer). Musgrave stellte die in den USA noch eher embryonale FW auf solidere Füße und war ebenfalls in der Politikberatung tätig (J.F. Kennedy und L.B. Johnson). Ihm gelang eine seltene Synthese formalanalytischer und finanzsoziologischer Komponenten, die v.a. bei früheren Finanzsoziologen oft zugunsten des Soziologischen so nicht gelang. Er vertrat die Prinzipien des Wohlfahrtsstaates, Mann neigte eher einer marktliberalen Sicht zu.

     

    Aktuelle Entwicklung in Deutschland

    Nach dem Überhandnehmen der aus finanzsoziologischer Sicht zu abstrakt-unrealistischen Neuen FW (Pareto-Optimalität, soziale Wohlfahrtsfunktionen usw.) und einer quasi-finanzsoziologischen, aber einseitigen, an Public Choice und individuellem, nutzenmaximierenden Verhalten ausgerichteten FW, die einseitig Formen des Staatsversagens thematisiert, gibt es in Deutschland mit Jürgen Backhaus zumindest einen Lehrstuhlinhaber für FS an der Universität Erfurt, der sie durch viele Veröffentlichungen, Symposien usw. weiterentwickelt. Die große Finanzkrise seit 2007 belegt die Dringlichkeit einer finanzsoziologischen Blickrichtung, da sich die - die Kernschmelze des Finanzsystems verhindernde - Indienstnahme der Staatshaushalte und der Besteuerungshoheit und ihre asymmetrischen Verteilungswirkungen (Nicht-Verursacherprinzip) als letzter Rettungsanker (wie der Erfurter Finanzsoziologe Helge Peukert zeigte) kaum ohne Einbezug von Interessen, Ideologien und Stimmungslagen verstehen lassen.

    Vgl. auch öffentliche Finanzen, Finanzierung.

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