Marktverwerfungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In internationalen Kreditverträgen auf Basis des EURIBOR werden Zinserhöhungen oder Zinsanpassungen zugelassen, wenn durch Marktverwerfungen die Refinanzierung auf dem Markt zu EURIBOR-Konditionen nicht mehr möglich ist. Die Marktverwerfungsklausel ist so ausgestaltet, dass die Kreditnehmer nach der Nachricht über die Marktverwerfung in Verhandlungen über die Zinshöhe treten müssen. Die Zinshöhe wiederum muss die tatsächlichen Refinanzierungskosten des Kreditinstituts im Inter-Banken-Markt abdecken.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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