Sparen für das Eigenheim
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Die staatliche Bausparförderung war ursprünglich der Grundstein für die Eigenkapitalbildung zum späteren Wohneigentumserwerb. Diese ist inzwischen durch Riester-Bausparverträge ergänzt worden.
Die Riester-Förderung erhalten auch Bausparer, die einen Riester-Bausparvertrag abschließen, um damit später einmal ein Eigenheim zu finanzieren. Wenn sie bauen oder kaufen, dürfen sie ihr angespartes Guthaben als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung nutzen. Das gilt nicht nur für die seit 2008 geförderten Bausparverträge, sondern auch für alle anderen Riester-Verträge. Die Entnahme aus einem Riester-Vertrag ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf eines Eigenheims möglich.
Eine Ausnahme gilt bei Rentenbeginn: Dann kann der Hauseigentümer sein Altersvorsorgevermögen zur Ablösung von Restschulden einsetzen.