Culpa in Contrahendo
Lateinischer Juristenjargon (Abkürzung: c.i.c.) für ein Verschulden beim Vertragsschluss. Die Begriffsverwendung löst in der täglichen Praxis von Unternehmen zuweilen ambivalente Reaktionen des nicht-juristischen Publikums aus, denn irgendwie hört sich das ja durchaus wie ein spanisches Dorf...
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Recht (Grundlagen des bürgerlichen Rechts )