Gesundheitswesen
(weitergeleitet von ambulante Leistungen)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Gesundheitswesen ist differenziert gegliedert. Man unterscheidet die ambulante und stationäre Leistungserbringung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Krankenhäuser sowie sonstige Leistungserbringer; einen eigenen Bereich stellt die Arzneimittelversorgung dar. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Wesentlichen durch die Krankenversicherungen, die wiederum in die gesetzliche und private Krankenversicherung unterteilt sind. Daneben gibt es seit 1995 die Pflegeversicherung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aussperrung
Bedarfsgerechtigkeit
Bedarfsprinzip
Erwerbsminderung
Fürsorgeprinzip
Gesundheitswesen
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenhaus
Krankenversicherung
Rente
Selbstverwaltung
Sozialleistungen
Sozialpolitik
Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungsprinzip
soziale Sicherung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Gesundheitswesen
ausgehend
eingehend
Gesundheitswesen
ausgehend