Anschaffungswertprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anschaffungskostenprinzip; Bewertungsprinzip des Bilanzrechts. Das Anschaffungswertprinzip ist in § 253 I HGB kodifiziert. Es besagt, dass Vermögensgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen sind. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. bei abnutzbaren Anlagegütern die fortgeführten Anschaffungskosten (s. fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten) gelten damit als Bewertungsobergrenze.
Vgl. auch Realisationsprinzip.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Bilanz
Bilanzierung von Software
Disagio
Eigenkapital
Ertrag
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Imparitätsprinzip
Inventur
Kapital
Niederstwertprinzip
Rechnungswesen
Rückstellung
Vermögensgegenstand
Working Capital
außerordentliche Aufwendungen
gezeichnetes Kapital
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Anschaffungswertprinzip
ausgehend
eingehend
Anschaffungswertprinzip
ausgehend