Arusha-Abkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Regionale Integration: 1969 von den Ländern Kenia, Tansania und Uganda mit der EWG auf der Basis von Art. 238 EWGV (1958) für die Dauer von fünf Jahren geschlossenes Assoziierungsabkommen. Dieses entsprach (mit Ausnahme der Bestimmungen über die Gewährung von finanzieller Hilfe) inhaltlich weitgehend dem zweiten Jaunde-Abkommen.
2. Politik und Zeitgeschichte: Verhandlungen über Friedensabkommen nach einem etwa zweieinhalb Jahre andauernden Bürgerkrieg in Ruanda unter Federführung der Afrikanischen Union (OAU).
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