Ausfuhrkreditgesellschaft mbH (AKA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Charakterisierung: Die AKA ist ein Gemeinschaftsinstitut von zz. 18 dt. Banken, die nahezu alle Bereiche der Kreditwirtschaft in Deutschland vertreten. 1952 als Liquiditäts- und Risikogemeinschaft "Ausfuhr-Kredit-Anstalt" gegründet, ist die AKA heute ein Anbieter von Finanzierungen, Risikoübernahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit kurz-, mittel- und langfristigen Exportgeschäften sowie sonstigen internationalen Geschäften. Kennzeichnend für jede AKA-Finanzierung sind die enge Zusammenarbeit und die finanzielle Mitwirkung der hinter ihr stehenden Gesellschafterbanken. Es gilt das Hausbankprinzip.
2. Finanzierungen: Finanziert werden von der AKA überwiegend mittel- und längerfristige Zahlungsziele für Investitionsgüter in Form von liefergebundenen Bestellerkrediten an ausländische Importeure oder deren Banken. In die Finanzierung einbezogen werden können im Einzelfall auch Aufwendungen während der Produktionszeit, örtliche Kosten, ausländische Zulieferungen sowie ungedeckte An- und Zwischenzahlungen. Eine Ausfuhrdeckung des Bundes, vertreten durch die Euler Hermes Aktiengesellschaft, oder einer anderen Export Credit Agency wird, sofern es das Risiko erfordert, vorausgesetzt.
Liefergebundene Bestellerkredite werden von der AKA auch als CIRR-Kredite (CIRR = Commercial Interest Reference Rate) mit einem Festzinssatz ab Kreditvertragsabschluss sowie zur Finanzierung kleinerer Exporttransaktionen unter den Rahmenkreditdeckungen des Bundes zur Verfügung gestellt. Mit zahlreichen ausländischen Banken hat die AKA (z.T. exklusive) Grund- und Rahmenverträge abgeschlossen, die Kredite in einem standardisierten Verfahren auf Basis einer verkürzten Dokumentation vorsehen.
Darüber hinaus kann die AKA Risiken der Hausbank übernehmen, sich an Finanzierungen ihrer Gesellschafterbanken offen oder still beteiligen, größere Konsortialkredite strukturieren sowie vom Bund gedeckte Forderungen des Exporteurs ankaufen.
Lieferantenkredite, bei denen der Exporteur Kreditnehmer ist, sind sowohl für die Finanzierung einzelner Exportgeschäfte als auch - in Form von Globalkrediten - für die Finanzierung von Konsumgüterlieferungen und Abrufaufträgen erhältlich.
2. Finanzierungen: Finanziert werden von der AKA überwiegend mittel- und längerfristige Zahlungsziele für Investitionsgüter in Form von liefergebundenen Bestellerkrediten an ausländische Importeure oder deren Banken. In die Finanzierung einbezogen werden können im Einzelfall auch Aufwendungen während der Produktionszeit, örtliche Kosten, ausländische Zulieferungen sowie ungedeckte An- und Zwischenzahlungen. Eine Ausfuhrdeckung des Bundes, vertreten durch die Euler Hermes Aktiengesellschaft, oder einer anderen Export Credit Agency wird, sofern es das Risiko erfordert, vorausgesetzt.
Liefergebundene Bestellerkredite werden von der AKA auch als CIRR-Kredite (CIRR = Commercial Interest Reference Rate) mit einem Festzinssatz ab Kreditvertragsabschluss sowie zur Finanzierung kleinerer Exporttransaktionen unter den Rahmenkreditdeckungen des Bundes zur Verfügung gestellt. Mit zahlreichen ausländischen Banken hat die AKA (z.T. exklusive) Grund- und Rahmenverträge abgeschlossen, die Kredite in einem standardisierten Verfahren auf Basis einer verkürzten Dokumentation vorsehen.
Darüber hinaus kann die AKA Risiken der Hausbank übernehmen, sich an Finanzierungen ihrer Gesellschafterbanken offen oder still beteiligen, größere Konsortialkredite strukturieren sowie vom Bund gedeckte Forderungen des Exporteurs ankaufen.
Lieferantenkredite, bei denen der Exporteur Kreditnehmer ist, sind sowohl für die Finanzierung einzelner Exportgeschäfte als auch - in Form von Globalkrediten - für die Finanzierung von Konsumgüterlieferungen und Abrufaufträgen erhältlich.