Außenwirtschaftsbestimmungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die im EU-Recht und dt. Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) enthaltenen Vorschriften über den Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten sowie den Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Gebietsansässigen. In Ergänzung hierzu erfolgen Bekanntmachungen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie sowie der Deutschen Bundesbank, die bei der Durchführung von Geschäften im Außenwirtschaftsverkehr ebenfalls zu beachten sind. Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, v.a. Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Zollverwaltung. Dabei handelt es sich um Waren, Software und Technologie, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können.
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