Betriebsschulden
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bewertungsgesetzes: Geldschulden und Lasten, die eine geldwerte Verpflichtung auf Sachleistungen darstellen, auch in Form von Rückstellungen.
Betriebsschulden sind bereits bei Ermittlung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs vom Rohvermögen abzugsfähig, wenn sie in der Steuerbilanz ausgewiesen werden (§ 103 I BewG).
Gegensatz: Privatschulden (Schulden); diese dürfen erst bei der Ermittlung des Gesamtvermögens abgezogen werden (§ 10 ErbStG).
Zur Bewertung der Betriebsschulden vgl. §§ 10, 12 BewG.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Anschaffungskosten Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Sonderausgaben offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Betriebsschulden
ausgehend
eingehend
Betriebsschulden
ausgehend