Fixkostendeckung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
unternehmenspolitisches Postulat, nach dem die gesamten Deckungsbeiträge zur Deckung der fixen Kosten ausreichen müssen. Diese Forderung ist nur für die Gesamtunternehmung sinnvoll, einzelne Produkte brauchen (anteilige) Fixkosten nicht in jedem Fall zu decken, da ihre Herstellung sinnvoll ist, solange ihre Deckungsbeiträge positiv sind und sie günstigere Produkte nicht verdrängen.
Vgl. auch Fixkostendeckungsrechnung.
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