Leibrentenberechnung
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Es ist nicht möglich, eine Leibrente oder auch umgekehrt den Barwert einer lebenslangen Zahlung mit einer Zeitrentenformel über die durchschnittliche Lebenserwartung zu berechnen. Dies würde zu falschen Ergebnissen führen. Ein Zeitrentenfaktor gilt für Renten, die über eine feste Laufzeit garantiert werden, ein Leibrentenfaktor gilt für Renten, die vom Leben eines Menschen abhängen.
Bis einschließlich dem Veranlagungszeitraum 2004 wurden auch die gesetzlichen Altersrenten wie Leibrenten behandelt. Seit dem 1.1.2005 werden jedoch nur noch „private“ Leibrenten (aus privaten Lebensversicherungen, Kaufverträgen etc.) lediglich mit dem Ertragsanteil versteuert. Die sog. Riester-Renten oder Rürup-Renten fallen nicht unter die Ertragsanteilsbesteuerung, sondern werden nachgelagert versteuert (nachgelagerte Besteuerung).