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Leistungsgesellschaft

(weitergeleitet von Leistungsprinzip)
Definition: Was ist "Leistungsgesellschaft"?

In der Leistungsgesellschaft hängen Status, Einkommen und Einfluss der Individuen von den individuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungen ab.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unter einer Leistungsgesellschaft wird eine Gesellschaft verstanden, in der Status, Einkommen und Einfluss der Individuen von den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungen abhängen. Idealerweise erreicht jede Person ihre verdiente Position in der Gesellschaft und wird entsprechend entlohnt. Allerdings ist die Frage der korrekten Leistungsmessung ein kaum zu lösendes Problem (vgl. Leistungsgerechtigkeit). Kritiker betrachten das Konzept der Leistungsgesellschaft als eine Form des Sozialdarwinismus, bei der allein die am Markt erbrachten Leistungen zum Maßstab genommen werden.

    In enger Verbindung zur Leistungsgesellschaft steht die Meritokratie, verstanden als Regierungsform eines Staates oder als Hierarchieprinzip in politischen oder wirtschaftlichen Organisationen. Hier hängt die Stellung einer Person allein von ihrer individuellen Leistung ab und nicht etwa von persönlichen Beziehungen oder von materiellen Ausstattungen und Zuwendungen durch Dritte beispielsweise in Form von Erbschaften oder Schenkungen.

    In seinem Buch „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ gibt Piketty der Befürchtung Ausdruck, dass sich die westlichen Gesellschaften durch die stark zunehmende Bedeutung von Erbschaften von einer Meritokratie in eine patrimoniale Gesellschaft wandeln werden, in der das „väterliche Erbe“ eine größere Bedeutung für den erreichbaren Status und das erzielbare Einkommen als die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Individuen hat. Piketty befürchtet, dass dadurch die auf Anstrengung, Fleiß und Talent beruhenden Aufstiegsmöglichkeiten, das zentrale Element einer marktwirtschaftlichen Ordnung, und dadurch letztlich auch der individuelle Leistungswille untergraben werden.

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