notarieller Kaufpreis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der in einem beim Notar geschlossenen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis für eine Immobilie. Der notarielle Kaufpreis ist u.a. maßgebend als Basis für die steuerliche Abschreibung und die Grunderwerbsteuer und wird natürlich auch in die Beleihungswertermittlung (Niederstwertprinzip) mit einbezogen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Abschreibung nach Eigennutzung
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Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
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Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
notarieller Kaufpreis
ausgehend
eingehend
notarieller Kaufpreis
ausgehend