a posteriori Urteil
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wahrscheinlichkeitsurteil eines Entscheiders nach Informationszugang und Informationsverarbeitung. Das Wahrscheinlichkeitsurteil vor Informationszugang wird a priori Urteil genannt.
Beispiel: A priori Urteil eines Unternehmers über die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Werbemaßnahme, Beschaffung weiterer Informationen über die Maßnahme und Verarbeitung der Informationen zum a posteriori Urteil.
Bei rationaler Informationsverarbeitung wird das a posteriori Wahrscheinlichkeitsurteil über das Bayes-Theorem berechnet.
Vgl. auch Informationswert.
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