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Umweltkonferenz

(weitergeleitet vonUN-Umweltkonferenz)
Definition: Was ist "Umweltkonferenz"?

Internationale Zusammenkünfte auf politischer Ebene zur Erörterung grenzüberschreitender, bes. globaler Umweltprobleme. Im Mittelpunkt stehen die Klimakonferenzen.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Form internationaler Zusammenkünfte auf politischer Ebene zur Erörterung grenzüberschreitender, bes. globaler Umweltprobleme.

    2. UN-Umweltkonferenzen: a) Stockholm 1972: Auf der Stockholm-Konferenz wurde von den 113 teilnehmenden Nationen das Prinzip der „Only One Earth” angenommen und ein Aktionsplan verabschiedet, der 109 Empfehlungen zur Konkretisierung dieses Prinzips beinhaltete. Im Rahmen der Stockholm-Konferenz wurde das Umwelt-Programm der Vereinten Nationen geschaffen; vielerorts als zu kompromissorientiert und damit als in seiner Wirksamkeit begrenzt.

    b) Rio de Janeiro (1992) und Folgekonferenzen: In der Deklaration von Rio und einem Aktionsplan (Agenda 21) wurden der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und der Vorsorgegrundsatz als maßgebliche Konzepte künftigen Umweltschutzes in der ganzen Welt formuliert und Maßnahmen zu deren Implementation benannt. Die Grundsatzerklärung zur Bewirtschaftung, Erhaltung und dauerhaften Entwicklung der Wälder, die Rahmenkonvention zur globalen Klimaänderung und die Konvention zum Schutz der Artenvielfalt stellen Ansätze zu Konkretisierungen dieser Grundsätze dar, sind jedoch aufgrund auslegungsvariabler Formulierungen hinsichtlich ihrer Relevanz und Operationalität umstritten. Zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten und zur Sicherung der langfristigen Umsetzung der Beschlüsse von Rio einigten sich die Teilnehmerstaaten deshalb auch auf regelmäßige Folgekonferenzen. So fand im März/April 1995 die erste Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention (Berliner Klimagipfel) statt, auf der sich die 117 teilnehmenden Staaten u.a. auf das „Berliner Mandat” zur Erarbeitung eines Reduktionsprotokolls einigten, das für die Treibhausgasemissionen der Industrieländer quantifizierte Begrenzungs- und Reduktionsziele innerhalb bestimmter Zeitrahmen festlegen soll. Im Anschluss an die Berliner Konferenz wurde ein Pilotprogramm zur Joint Implementation gestartet, das Anreize zur technischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zur kostengünstigeren Verminderung des Treibhauseffektes liefert. Als weitere Vertragskonferenzen folgten Genf (1996), Kyoto (1997), Buenos Aires (1998), Bonn (1999), Den Haag (2000), Marrakesch (2001), Neu Delhi (2002), Mailand (2003), Buenos Aires (2004), Montreal (2005), Nairobi (2006), Bali (2007) und Posen (2008). In Kyoto verpflichteten sich Industriestaaten (Annex I-Parteien) dazu, die Emissionen von sechs Treibhausgasen bis zum Zeitraum zwischen 2008 und 2012 auf ein Niveau von 5,2 Prozent unterhalb des Niveaus von 1990 zu reduzieren. Auf der Bonner Konferenz wurde die Frage kontrovers diskutiert, wie viel Prozent der Verpflichtung eines Landes durch Verminderungen in anderen Ländern erbracht werden können (Joint Implementation, Clean Development Mechanism, Umweltzertifikat). Die USA erklärten 2001 den Ausstieg aus dem Kyoto-Protokoll. 2005 wurde der europäische Emissionshandels implementiert. Über die 2. Verpflichtungsperiode ab 2013 wurde in der 15. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Dezember 2009 in Kopenhagen verhandelt.

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