Unter-Pari-Emission
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Emission von Wertpapieren zu einem unter dem Nennwert liegenden Kurs. Bei Anleihen ist die Unter-Pari-Emission die Regel außer bei einem sehr aufnahmefähigen Kapitalmarkt; bei Aktien ist die Unter-Pari-Emission durch § 9 AktG verboten.
Gegensatz: Über-Pari-Emission.
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