Vertreter
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Personen, die befugt sind, für einen anderen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen: a) Aufgrund gesetzlicher Vorschrift: Gesetzliche Vertreter; b) zufolge rechtsgeschäftlich erteilter Vollmacht: Stellvertretung, Vertretung.
2. Berufsbezeichnung: Personen, die ständig damit betraut sind, für einen anderen Geschäfte zu vermitteln und/oder in dessen Namen abzuschließen. Bei selbstständiger Tätigkeit sind sie Handelsvertreter, sonst Angestellte (§ 84 HGB).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Lebenspartnerschaft
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
Verwandtschaft
eidesstattliche Versicherung
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Vertreter
ausgehend
eingehend
Vertreter
ausgehend