vorzeitige Ausfuhr
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Art. 223 II Buchst. b UZK trägt dem Erfordernis moderner Produktions- und Dispositionsmethoden Rechnung und erlaubt bei der aktiven Veredelung im Nichterhebungsverfahren, die aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse schon vor Einfuhr der Nichtgemeinschaftswaren und Überführung in die aktive Veredelung aus dem Zollgebiet der Union auszuführen. Dieses im früheren dt. Recht (bis Ende 1992) „Vorgriff“ genannte Recht ermöglicht die abgabenfreie Wiederbeschaffung (Duty Free Replacement) der beim Veredelungsvorgang eingesetzten Vorprodukte.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
vorzeitige Ausfuhr
ausgehend
eingehend
vorzeitige Ausfuhr
ausgehend