Werbebeschränkungen
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ergeben sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, unlauterer Wettbewerb) sowie aus einer Reihe von Spezialgesetzen, v.a. aus Vorschriften des Gesundheitsschutzes wie dem Heilmittelwerbegesetz, dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz, dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, dem Jugendschutzrecht, aus dem Berufsrecht der freien Berufe (Berufsordnung) sowie einer Reihe weiterer Spezialnormen. Die Werbebeschränkungen reichen von Vorschriften der Landesbauverordnung (z.B. bei Außenwerbung) über Einschränkungen (z.B. Ausschluss bestimmter Werbeträger) bis hin zu Verboten (z.B. Versprechen über die Beseitigung von Krankheiten). Bedeutsam ferner die gesetzlichen Vorschriften über Fernsehwerbung.