Alleinvertrieb
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Exklusivvertrieb; Vertrieb des Absatzprogramms eines Herstellers oder eines bestimmten Teils dieses Programms in einem festgelegten Gebiet ausnahmslos über einen Abnehmer (Hersteller oder Händler), der sich verpflichtet, die Ware nur vom betreffenden Hersteller zu beziehen und nur an bestimmte Kunden in diesem Gebiet zu vertreiben.
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Alleinvertriebsvereinbarungen unterfallen grundsätzlich dem Verbot des § 1 GWB und Art. 101 AEUV. Eine Gruppenfreistellung ist über die nach § 2 GWB anwendbare Vertikal-GVO bis zu einem Marktanteil des Lieferanten sowie des Abnehmers (Herstellers oder Händlers) von jeweils 30 Prozent vorgesehen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
After-Sales-Service
Akquisition
Betriebsformen des Handels
Distribution
Economies of Scope
Kartell
Konsumentensouveränität
Kooperation
Markt
Monopol
Point of Sale (POS)
Regulierung
Streckengeschäft
Umschlagshäufigkeit
Unternehmenskonzentration
Vertrieb
Wettbewerb
Wettbewerbsfunktionen
relevanter Markt
vollkommene Konkurrenz
eingehend
Alleinvertrieb
ausgehend