Binnengroßhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Großhandels, der seine Einkaufs- und Verkaufsumsätze überwiegend im Inland erzielt.
1. Funktionaler Binnengroßhandel: Die Gesamtheit aller Warenverkäufe im Inland durch hier ansässige Unternehmungen mit Ausnahme des Einzelhandels.
2. Institutionaler Binnengroßhandel: Alle Großhandelsbetriebe, die funktionalen Binnengroßhandel als Hauptgeschäftszweck betreiben.
Gegensatz: Außengroßhandel.
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