Absatzhelfer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Personen oder Institutionen im Distributionsprozess, die bei der Waren- und Informationsverteilung mitwirken, ohne selbst Eigentümer der Waren zu werden. Zu unterteilen in akquisitorisch tätige Absatzhelfer (z.B. Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler, Versteigerer) und vornehmlich die Logistik übernehmende Absatzhelfer (z.B. Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter, Reeder). I.w.S. sind Absatzhelfer auch: Marktforschungsinstitute, Werbeagenturen, Inkassogemeinschaften, Leasinggesellschaften, Factoringunternehmen. Der Begriff ist einseitig, da Absatzhelfer ebenso in die Warenbeschaffung eingeschaltet sind; diese fungieren dann als Beschaffungshelfer.
Vgl. auch Absatzmittler, Distributionsorgane.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Absatzhelfer
Absatzmittler
Absatzweg
After-Sales-Service
Akquisition
Betriebsformen des Handels
Category Management
Channel Management
Disintermediation
Distribution
Gatekeeper
Messe
Point of Sale (POS)
Pre-Sales-Service
Rabatt
Shop in the Shop
Streckengeschäft
Umschlagshäufigkeit
Vertrieb
direkter Vertrieb
eingehend
Absatzhelfer
ausgehend
eingehend
Absatzhelfer
ausgehend