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AISAM

(weitergeleitet von International Association of Mutual Insurance Companies)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Abk. für Association Internationale des Sociétés d'Assurance Mutuelle, International Association of Mutual Insurance Companies, Internationale Vereinigung der Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit; internationaler Zusammenschluss von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit aus mehr als 30 Ländern, gegründet 1964 auf die Initiative eines Holländers und einer Gruppe von Gegenseitigkeitsversicherern, Sitz in Brüssel. Die AISAM hat beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC, vgl. UN) sowie bei der Welthandels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen in Genf (UNCTAD).

    Veröffentlichungen: Mutualité (zweimal jährlich); AISAM Dictionary, 1982.

    2. Ziele: Information und der Repräsentation gegenüber nationalen und internationalen Organisationen und sonstigen Regierungs- oder anderen Instanzen und  Austauschforum für die Mitglieder.

    3. Organe: a) Generalversammlung als oberstes Organ. Sie tritt jedes Jahr zusammen. Sie setzt sich aus der Gesamtheit der AISAM-Mitglieder zusammen und bestimmt die großen Linien der Vereinigung.

    b) Der Ausschuss setzt sich aus mind. sieben gewählten Mitglieder zusammen und hält zwei- bis dreimal im Jahr eine Sitzung ab. Er ist mit der Leitung und Verwaltung der Vereinigung beauftragt.

    c) Das Generalsekretariat führt die täglichen Geschäfte der Vereinigung.

    4. Mitglieder: Vollmitglieder und assoziierte Mitglieder: 

    Vollmitglieder (zugelassene privatrechtliche Gegenseitigkeitsversicherungsgesellschaften, privatrechtliche und gesetzlich anerkannte Gegenseitigkeitsversicherungsgruppen und alle Versicherungsgesellschaften im Besitz oder unter der Aufsicht von privatrechtlichen Gegenseitigkeitsgesellschaften oder Gegenseitigkeitsversicherungen; Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit nach privatem Recht, die gemäß den nationalen Aufsichtsbestimmungen ohne Zulassung arbeiten; nationale privatrechtliche Fachorganisationen; multinationale Fachorganisationen von Gegenseitigkeitsversicherungen nach privatem Recht).

    Assoziierte Mitglieder Versicherungsunternehmen, die nicht den Rechtsstatus eines Gegenseitigkeitsvereins haben, jedoch nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit arbeiten; Gesellschaften, die eine enge Beziehung zu einem oder mehreren Vollmitgliedern der Vereinigung pflegen und die dem Versicherungssektor Dienstleistungen anbieten, außerhalb der Versicherungsbranche tätige Gegenseitigkeitsgesellschaften, die Verbindungen zur Versicherungsbranche oder zum Risikofinanzierungsgeschäft aufweisen).

    Jede weitere an den Aktivitäten der Vereinigung interessierte Partei kann den Beobachterstatus beantragen.

    5. Kongresse: Die AISAM veranstaltet jedes zweite Jahr einen Kongress. Er bietet die Gelegenheit, den Umfang der laufenden Arbeiten zu beurteilen und die Meinungen über Entwicklung und Ergebnisse der in den beiden zurückliegenden Jahren durchgeführten Projekte auszutauschen.

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