außerordentliche Abschreibungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sie gehen i.d.R. nicht in die Kostenrechnung ein, sondern werden im Rahmen von Wagniskosten (Wagnisse) berücksichtigt.
Gegensatz: Ordentliche Abschreibungen.
Vgl. auch Abschreibungen, Sonderabschreibungen.
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