Fabrikgebäude
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Zweckbauten für industrielle Fertigung.
1. Bilanzierung und Kostenrechnung: Fabrikgebäude sind getrennt zu erfassen von Lager-, Verwaltungs- und Wohngebäuden, mit Rücksicht auf folgende Erfordernisse: a) höherer Abschreibungsbedarf (Gebäudeabschreibungen) als bei Büro- und Wohnhäusern:
(1) wegen stärkerer Beanspruchung, z.B. bei Erschütterungen durch Pressen und andere Maschinen;
(2) wegen vorzeitigen Veraltens und mangelnder Anpassungsfähigkeit bei Änderung des Fabrikationsverfahrens (AfA-Tabellen); b) höhere Instandhaltungskosten.
2. Steuerbilanz: Bewertung von Fabrikgebäuden in der Steuerbilanz: Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um Absetzungen für Abnutzung (AfA) oder niedrigerer Teilwert, falls der Wert am Bilanzstichtag dauerhaft unter den um Absetzungen verminderten Wert gesunken sein sollte.