Direkt zum Inhalt

Freizügigkeit

Definition: Was ist "Freizügigkeit"?

I. Grundgesetz und EU-Recht: Recht (Grundrecht), Aufenthalt und Wohnsitz frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. II. Freizügigkeit der Arbeitnehmer:Das Recht der Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten, sich in jedem Mitgliedsstaat um Stellen zu bewerben und dort unter den für Inländer geltenden Bestimmungen als Arbeitnehmer tätig zu werden. III. Versicherungswesen:Bei Deklaration mehrerer Versicherungsorte mit je bes. Versicherungssumme bedeutet Freizügigkeit zwischen diesen Orten, dass die Frage nach Voll- oder Unterversicherung nach dem Verhältnis der Gesamt-Versicherungssumme für diese Orte zum Gesamt-Versicherungswert der Sachen an diesen Orten zu entscheiden ist.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Grundgesetz und EU-Recht
    2. Freizügigkeit der Arbeitnehmer
    3. Versicherungswesen

    Grundgesetz und EU-Recht

    Recht (Grundrecht), Aufenthalt und Wohnsitz frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. Nach Art. 11 GG genießen alle Deutschen im Bundesgebiet Freizügigkeit, die nur durch Gesetz und nur für bes. Fälle beschränkt werden darf.

    Bes. Regelung für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU: Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30.7.2004 m.spät.Änd.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    Grundfreiheit des Unionsrechts (Art. 45 AEUV), unmittelbare Wirkung,konkretisiert durch die VO (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15.10.1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl.Nr. L 257 S. 2) m.spät. Änd.. Sie besitzt den Charakter eines allg. Beschränkungsverbotes. Das Recht der Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedstaaten, sich in jedem Mitgliedsstaat um Stellen zu bewerben und dort unter den für Inländer geltenden Bestimmungen als Arbeitnehmer tätig zu werden. Die Einhaltung der Regeln über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist gerichtlich überprüfbar (am Europäischen Gerichtshof, EuGH) und besitzt als Grundrecht Auswirkungen auf zahlreiche wirtschaftlich relevante Rechtsgebiete, z.B. das Steuerrecht (Grenzgänger).

    Nach den EU-Erweiterungen 2004 und 2007 gibt es eine optionale maximal siebenjährige Übergangsfrist für die „alten“ Mitgliedstaaten, bis Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten die volle Freizügigkeit erhalten. In der dritten und letzten Phase müssen diejenigen Staaten, die die Übergangsfrist bis zur Maximaldauer beibehalten wollen, eine ernsthafte Störung des Arbeitsmarktes oder die Gefahr einer solchen durch die Aufhebung der Beschränkungen nachweisen.

    Versicherungswesen

    mögliche Vereinbarung zum Versicherungsort in der Feuer-Sachversicherung und in verwandten Sachversicherungen. Bei Deklaration mehrerer Versicherungsorte mit je bes. Versicherungssumme bedeutet Freizügigkeit zwischen diesen Orten, dass die Frage nach Voll- oder Unterversicherung nach dem Verhältnis der Gesamt-Versicherungssumme für diese Orte zum Gesamt-Versicherungswert der Sachen an diesen Orten zu entscheiden ist. Die Freizügigkeit kann mit bes. Entschädigungsgrenzen für jeden Ort ausgestattet werden, z.B. mit 120 Prozent der ortsindividuellen Versicherungssummen.
    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Freizügigkeit"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Freizügigkeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freizuegigkeit-33589 node33589 Freizügigkeit node33868 Grundrechte node33589->node33868 node35615 Grenzgänger node33589->node35615 node36836 Grundfreiheiten node33589->node36836 node47409 supranationales Recht node47409->node36836 node27276 Dienstleistungsfreiheit node37487 Kapitalverkehrsfreiheit node40541 juristische Person node28662 Dienstleistungen node27298 Ausländer node28662->node27298 node49553 Zahlungsbilanz node49553->node27298 node51247 Aufenthaltstitel node44231 Steuerausländer node33229 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) node37844 Lohnsteuer node47011 Verwaltung node33868->node47011 node35391 Eigentum node33868->node35391 node30919 Binnenmarkt node30919->node33589 node35615->node44231 node35615->node33229 node35615->node37844 node27298->node33589 node27298->node40541 node27298->node51247 node36836->node27276 node36836->node37487 node35916 FCA node35916->node30919 node29133 DDP node29133->node30919 node35709 Freihandelszone node35709->node30919 node54217 Brexit node54217->node30919 node100061 Wissenschaft node100061->node33868 node46601 Rechtsstaatlichkeit node46601->node33868
    Mindmap Freizügigkeit Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/freizuegigkeit-33589 node33589 Freizügigkeit node33868 Grundrechte node33589->node33868 node35615 Grenzgänger node33589->node35615 node36836 Grundfreiheiten node33589->node36836 node30919 Binnenmarkt node30919->node33589 node27298 Ausländer node27298->node33589

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com