Güterrechtsregister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Register, in das die ehelichen güterrechtlichen Verhältnisse (eheliches Güterrecht) eingetragen werden (§§ 1558–1563 BGB). Führung beim Amtsgericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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