Erbfallschulden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil der Nachlassverbindlichkeiten, die dem Erben aus Anlass des Erbfalls erwachsen: Verbindlichkeiten aus Pflichtteilen, Vermächtnissen und Auflagen (§ 1967 II BGB), Kosten der Beerdigung (§ 1968 BGB).
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