Gatekeeper
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Person, die über Informationsfilterungsaktivitäten den Informationsfluss in das und im Buying Center steuert. Auch Handelsbetriebe werden als Gatekeeper, als Schleusenwärter, Pförtner bei der Distribution von Waren und Informationen angesehen.
Beurteilung: Einerseits wird die Gatekeeper-Position als ein wettbewerbsrechtlich bedenklicher Ausdruck von Nachfragemacht angesehen. Dem ist andererseits zu entgegnen, dass z.B. Handelsbetriebe aufgrund der Regalplatzknappheit unter den Angeboten der Hersteller auswählen müssen und die Distributionskanäle keineswegs willkürlich öffnen bzw. schließen, sondern die knappe Durchlaufkapazität den Produkten zuweisen, die aufgrund vorhandener Nachfrage die höchsten Deckungsbeiträge erwarten lassen (derivative Nachfragemacht des Handels).