Ergänzungsteuern
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff in der Finanzwissenschaft: Einzelsteuern, die zur vollkommeneren Erreichung desselben fiskalischen oder nicht fiskalischen Steuerzwecks nebeneinander eingeführt werden.
2. Abzugs-/Anrechnungsfähigkeit: Häufig sind Ergänzungsteuern bei der Errechnung der Bemessungsgrundlage der Steuer gegenseitig abzugsfähig (Abzugsfähigkeit von Steuern), nicht jedoch gegenseitig anrechenbar (Anrechenbarkeit von Steuern).
3. Beispiele: Feuerschutzsteuer zur Versicherungsteuer, Einfuhrumsatzsteuer zur Umsatzsteuer.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.