Grundstücksvollmacht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine zur Verfügung über Grundstücke ermächtigende Vollmacht, im Gegensatz zur gewöhnlichen Vollmacht i.d.R. formbedürftig. Bei Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt ist eine öffentliche Beglaubigung der Grundstücksvollmacht erforderlich (§ 29 GBO). Eine unwiderrufliche Vollmacht zur Veräußerung eines Grundstücks bedarf der öffentlichen Beurkundung wie der Veräußerungsvertrag selbst (§ 311b BGB).
Grundstücksvollmacht des Prokuristen: Immobiliarklausel.
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