gleitender Ruhestand
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allmählicher Übergang von der Vollarbeit in den Ruhestand. Die Arbeitszeit wird stufenweise reduziert. Den Rahmen für die Gestaltungsmodalitäten bildet das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das seit dem 01.07.2004 das Altersteilzeitgesetz (AtG) grundlegend geändert hat. Ziel ist es, durch stufenweise Kürzung der Arbeitszeit ab dem 55. Lebensjahr den Wechsel vom aktiven Arbeitsleben in den Ruhestand zu erleichtern; ferner sollen die Renten- und Arbeitslosenversicherung von den Kosten der Frühverrentungspraxis entlastet werden. Die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist zum Ende des Jahres 2009 ausgelaufen. Der vorzeitige Ausstieg aus dem Arbeitsleben ist aber weiterhin möglich, wenn tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen dies vorsehen.
Vgl. auch Arbeitszeitmodelle, Vorruhestand.