Jaunde-Abkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Yaoundé-Abkommen; Assoziierungsabkommen nach Art. 198 AEUV. Das erste Jaunde-Abkommen (1964–1969) wurde nach Erlangung ihrer staatlichen Souveränität von 18 Staaten des frankophonen Afrikas (AASM) mit der EWG abgeschlossen.
Laufzeit des zweiten Jaunde-Abkommens: 1970–1975. Beide Abkommen gewährten den AASM-Staaten neben einem weitgehend zollfreien Zutritt zum EWG-Markt außerdem Mittel für die finanzielle und technische Zusammenarbeit.
Vgl. auch Lomé-Abkommen.
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