Inhaberpapiere
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wertpapiere, bei denen der Berechtigte namentlich nicht genannt ist, sondern jeder Inhaber zur Inanspruchnahme der verbrieften Leistung legitimiert ist (Inhaberklausel). Die Rechte aus dem Inhaberpapier sind durch einfache Übereignung des Papiers übertragbar. Inhaberpapiere sind deshalb für den Börsenhandel hervorragend geeignet.
Vgl. auch Inhaberaktien, Inhaberschuldverschreibung.
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