Marktordnung
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nach dem Marktordnungsgesetz (MOG) ein System von Maßnahmen, durch das Angebot und Nachfrage sowie die Preisentwicklung in einer bestimmten Richtung beeinflusst oder gelenkt werden sollen.
Im Einzelnen: 1. totale Regelung der Angebotsmengen und Bezugsberechtigungen durch zentrale Verwaltungsmaßnahmen (z.B. Einfuhrkontingentierung, Produktionslenkung mittels Herstell- und Verwendungsverboten): verwirklicht
(1) theoretisch in der staatlichen Zentralverwaltungswirtschaft;
(2) praktisch im Bereich der sowjetischen Wirtschaftsverfassung (auch in der ehem. DDR) und in der Kriegs- und Rüstungswirtschaft.
2. Staatliche oder andere behördliche Beeinflussung des Marktgeschehens (z.B. Festsetzung von Marktzeiten, Höchst- und Mindestpreisen, Qualitätsnormen): in der Bundesrepublik Deutschland Marktstützungspolitik zugunsten der Landwirtschaft mittels Einfuhrkontingentierung bzw. Unterhaltung der Marktordnungsstelle, Zollpolitik, Preisbindung für Inlandsprodukte etc.
3. Landwirtschaftliche Marktordnung für bestimmte Produkte: Diese dient dazu, die Existenzfähigkeit der Erzeuger, eine gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung und einen gewissen Selbstversorgungsgrad zu sichern. Ferner soll die Preisentwicklung auf den Märkten vor übermäßigen Schwankungen bewahrt bleiben. Die Marktordnung der EU wird auch als gemeinsame Marktorganisation bezeichnet.
Gegensatz: Marktregelung.
Anders: Wirtschaftsordnung.